Da uns aus aktuellem Anlass immer wieder Nachfragen zum Streik in Kindertagesstätten und insbesondere bei „Eltern für Kinder e.V.“ in Beelen erreichen, geben wir Ihnen eine kurze Information zu diesem sehr wichtigen Thema.
Hintergrund der Streikdrohungen sind zur Zeit Neuregelungen der Eingruppierungsvorschriften und Tätigkeitsmerkmale, die für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst, die zu Einkommensverbesserungen von durchschnittlich zehn Prozent führen würden.
Auch wir von „Eltern für Kinder e.V.“ vereinbaren mit unserem Personal in den Arbeitsverträgen eine Anlehnung zu den Gehältern des TVöD SuE, sind aber keine Verhandlungspartner gegenüber den Gewerkschaften.
Daher streiken überwiegend in städtischen Einrichtungen die gewerkschaftlich organisierten Kitaangestellten. An diesem von ver.di aufgerufenen Streik können sich Mitglieder einer Gewerkschaft und auch Nichtmitglieder beteiligen.
Das Grundrecht zum Streik hat selbstverständlich auch jede Arbeitnehmerin bei „Eltern für Kinder“. Das Ausüben dieses Rechtes führt für diese daher nicht zu Benachteiligungen oder zum Jobverlust, aber der EfK als Arbeitgeber würde den Lohn für die Streiktage einbehalten. In der Zeit ruht das Arbeitsverhältnis und damit die Lohnzahlung durch den Arbeitgeber. Wenn jedoch Mitarbeiterinnen in unseren Teams in der Gewerkschaft Mitglied sind und dem Streikaufruf folgen, bekommen in diesem Fall den Lohnausfall über die Gewerkschaft erstattet. Auch die Nichtmitglieder einer Gewerkschaft können dem Aufruf folgen, bekommen für die Streikzeit aber keine Gehaltszahlungen.
Sollte es in unseren Häusern durch den Streik zu Ausfällen kommen, bekommen Sie als Eltern frühzeitig Bescheid, um sich auf eventuelle Einschränkungen einzustellen.