In einer Anhörung im Landtag zu Versorgungsengpässen in der Ü3-Betreuung forderte am 13.02.2014 die Freie Wohlfahrtspflege NRW neue Gruppen statt Überbelegung.
Eine Zusammenfassung dazu finden Sie nachfolgend in der Pressemitteilung der Freien Wohlfahrtspflege
Düsseldorf/Münster, 13.02.2014. Das Land Nordrhein-Westfalen muss sich in der Kinderbetreuung noch mehr anstrengen. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel könnten nur ein Anfang sein, für „eine spürbare qualitative Weiterentwicklung reichen sie aber nicht aus.“ Heinz-Josef Kessmann, Direktor des Caritasverbandes für die Diözese Münster, forderte am Donnerstag, 13.02.2014 bei einer Anhörung im Landtag zu den Versorgungsengpässen für über dreijährige Kinder, vor allem die Überbelegungen von Gruppen abzubauen. Sie seien weder „mit dem Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen noch mit dem Wohl der Kinder vereinbar.“ Als Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege NRW bekundete Kessmann die Bereitschaft der freien Träger, angesichts der demographischen Veränderungen Übergangsregelungen mit neuen Gruppen in vorhandenen gut ausgestatteten Räumen zuzustimmen.
Die Konzentration auf die Schaffung neuer Plätze für unter dreijährige Kinder in den letzten Jahren führt aktuell zu Engpässen bei den über Dreijährigen. Teilweise sind Plätze umgewidmet worden und die Zweckbindung der Investitionsmittel für die U-3 Betreuung erlaubt keine flexible Anpassung an die Anmeldesituation. Im Ergebnis müssten Kinder ab dem dritten Lebensjahr teilweise in andere Einrichtungen wechseln und fänden Eltern, die ihre Kinder bis zum Alter von drei Jahren zuhause betreuen, keinen Platz im Kindergarten, so Kessmann.
Eine Lösung sieht die Freie Wohlfahrtspflege darin, die „starren Belegungszwänge“ aufzuheben, so Kessmann. Möglichst schnell müsse vor allem aber die Überbelegung von Gruppen abgebaut werden, denen die Freie Wohlfahrtspflege nur unter dem Druck, die 35-Prozent-Quote für die U3-Betreuung rechtzeitig zu erreichen, zugestimmt habe.
Der Anspruch früher Bildung erfordere räumliche und personelle Rahmenbedingungen, die am Wohl des Kindes ausgerichtet seien. Schon jetzt sei die im Kinderbildungsgesetz vorgesehene personelle Ausstattung insbesondere bei den unter Dreijährigen nicht ausreichend. Ein weiterer qualifizierter Ausbau sei daher sowohl für die U-3-Kinder als auch für die über Dreijährigen „dringend erforderlich“, so Kessmann.